21.01.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 90/2021

Digitale Rechtsetzung

Berlin: (hib/STO) Um „digitale Rechtsetzung“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/25654) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25438). Darin schrieb die Fraktion, dass die Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Einführung eines „modernen, maschinenlesbaren und volldigitalen Rechtsetzungskreislaufs über LegalDocML.de“ planten, einer Variante des internationalen Standards LegalDocML bezeihungsweise „Akoma Ntoso“.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, ist LegalDocML.de als Inhaltsdatenstandard in einer grundlegenden Version 1.0 fertiggestellt und wird seitdem als Basis für die Entwicklung von IT-Lösungen im Rahmen der Maßnahme E-Gesetzgebung des Bundes genutzt. Eine optimierte Version 1.1 sei für das Jahr 2021 geplant. Bis 2023 seien zudem sukzessive Erweiterungen von LegalDocML.de um zusätzliche Dokumententypen vorgesehen. Die Umsetzungsplanung hierzu sei noch nicht abgeschlossen.

Primäres Ziel ist laut Bundesregierung die Etablierung eines zentralen Inhaltsdatenstandards, mit dem perspektivisch alle relevanten Dokumente im Rechtsetzungsverfahren medienbruchfrei und interoperabel ausgetauscht werden können. LegalDocML.de als solcher Standard biete die Grundlage dafür, IT-Lösungen entwickeln zu können, mit denen die Erstellung, Bearbeitung und Weitergabe von Rechtsetzungsdokumenten erleichtert wird.

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