22.01.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 97/2021

Verurteilungen wegen sexueller Belästigung

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2019 sind in Deutschland laut Bundesregierung insgesamt 1.519 Personen wegen sexueller Belästigung nach Paragraf 184i des Strafgesetzbuches verurteilt worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/25938) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25486) weiter hervorgeht, lag diese Zahl im Jahr 2018 bei 1.313 und im Jahr 2017 bei 530.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass der Straftatbestand der sexuellen Belästigung 2016 eingeführt worden sei und erst seit 2017 in der Statistik erfasst werde. Verurteilte seien „Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde“.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, erfasst die jährlich vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Strafverfolgungsstatistik die rechtskräftigen Ab- und Verurteilungen eines Berichtsjahres. Diese Statistik weise die Entscheidungen differenziert nach den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches und des Nebenstrafrechts sowie nach den verhängten Sanktionen aus. Dabei werden laut Vorlage die Entscheidungen jeweils nur bei dem schwersten Delikt erfasst, das der jeweiligen Entscheidung zugrunde liegt.

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