25.01.2021 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 101/2021

Verfahren um Zusammenschluss von E.ON und RWE

Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung verfolgt mit der Streithilfe im Klageverfahren um den Zusammenschluss der Energiekonzerne E.ON und RWE keine energie- oder industriepolitischen Interessen. Das schreibt sie in einer Antwort (19/24235) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/23376). Das Verfahren um die Fusion der Unternehmen habe „unabhängig von den konkret betroffenen Märkten und Parteien Auswirkungen auf die Regelungskompetenzen des nationalen Gesetzgebers im Bereich der Fusionskontrolle“. Die Bundesregierung verfolge mit der Streithilfe das Ziel, dass das Bundeskartellamt auch in solchen Konstellationen für den Wettbewerbsschutz zuständig bleibe.

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