26.01.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 108/2021

Schutz der Produktion und Abgabe der Covid-19-Impfstoffe

Berlin: (hib/STO) Ihre Bewertung der Gefährdungslage für Einrichtungen zur Impfstoffforschung, -produktion oder -zulassung der Covid-19-Impfstoffe legt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25996) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25579) dar. Danach lagen der Bundesregierung mit Stand vom 19. Januar keine konkreten gefährdungsrelevanten Erkenntnisse dazu vor. Sie gehe „aufgrund der großen medialen Präsenz sowie der hohen Dynamik und Emotionalität, die dem Themenkomplex ,Corona' innewohne, von einer abstrakten Gefährdung zum Nachteil der Firmensitze, aber auch der Impfzentren, Impfstofftransporte und -lagerstätten aus“. In diesem Zusammenhang seien insbesondere Proteste von Impfgegnern, Corona-Skeptikern und Verschwörungstheoretikern auch an Standorten der Produktionsfirmen, der Impfzentren und der Impfstoff-Lagerstätten einzukalkulieren.

Ergänzend sei in Betracht zu ziehen, dass Personen versuchen könnten, in die Impfzentren sowie die Lagerstätten einzudringen, um einerseits Aufmerksamkeit zu erregen und andererseits ihrem Protest Nachdruck zu verleihen, schreibt die Bundesregierung weiter. Dies könnte den Angaben zufolge „eskalierend mit Sachbeschädigungen in den Gebäuden einhergehen“; in Einzelfällen könnte es laut Vorlage „bei Aufeinandertreffen mit dem beschäftigten Personal oder den Impfempfängern zu auch strafrechtlich relevanten physischen Übergriffen kommen“.

Die Gefahr von Cyberangriffen für die genannten Einrichtungen und Unternehmen muss derzeit aufgrund des besonderen Fokus, in dem sie im Zusammenhang mit dem Impfstoff stehen, als hoch eingestuft werden, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Bis die Corona-Pandemie nicht global eingedämmt worden sei, blieben sie „ein attraktives Ziel für Angriffe, denen sowohl wirtschaftliche als auch staatliche Interessen zugrunde liegen können“.

Zur Frage, inwiefern die Polizeien sowie andere Sicherheitsbehörden des Bundes bei der Sicherung von Einrichtungen und Infrastrukturen der Impfstoffherstellung und -abgabe oder des Impfstofftransports eingebunden sind, verweist die Bundesregierung auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder, zu deren Maßnahmen und Planungen sie sich nicht äußere. Vor allem mit Blick auf die herausragende Bedeutung von Einrichtungen und Infrastrukturen der Impfstoffherstellung, -abgabe oder des -transports beobachteten die Sicherheitsbehörden des Bundes die Entwicklungen in diesem Zusammenhang aufmerksam und stünden in kontinuierlichem Austausch mit den Sicherheitsbehörden der Länder.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) arbeitet den Angaben zufolge mit den betroffenen Unternehmen auf freiwilliger Basis zusammen. Das BSI habe bei den relevanten Impfstoffherstellern Beratungen durchgeführt und Unterstützungsleistungen dargestellt. Weitergehend erfolge bei den als besonders kritisch klassifizierten Unternehmen ein unmittelbarer Austausch über potentielle aktuelle Angriffskampagnen und Gefährdungen. Darüber hinaus seien Erreichbarkeiten im Notfall sichergestellt worden. Die Unterstützungsleistungen stünden allen als kritisch identifizierten Unternehmen und Institutionen zur Verfügung.

Die Bundespolizei schützt die für Deutschland vorgesehenen Impfstofftransporte laut Vorlage ab der Übernahme an der deutschen Grenze bis zu den Verteilzentren der Länder. Hierzu stehe sie in engem Austausch mit den Polizeien der Länder sowie den betroffenen Hersteller- und Logistikfirmen. Für eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen der landesinternen Transporte sowie der Verteil- und Impfzentren seien die Polizeien der Länder zuständig.

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