27.01.2021 Gesundheit — Ausschuss — hib 113/2021

Mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter im Einsatz

Berlin: (hib/PK) Mit breiter Mehrheit hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/24447) zur Reform der medizinisch technologischen Assistenzberufe (MTA) gebilligt. Für die in den Beratungen noch veränderte Vorlage stimmten am Mittwoch neben den Koalitionsfraktionen auch Linke und Grüne, die FDP-Fraktion enthielt sich, die AfD votierte gegen den Entwurf, der am Donnerstag endgültig verabschiedet werden soll.

Ziel der Reform ist es, die Berufe an die modernen Anforderungen anzupassen und für Bewerber attraktiver zu gestalten. Die MTA-Reform betrifft die Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie und Funktionsdiagnostik sowie die medizinische Technologie für Veterinärmedizin. Die Berufsbezeichnung Medizinisch Technische Assistenz (MTA) wird ersetzt durch die Bezeichnung medizinischer Technologe/in.

Die Tätigkeiten sollen im bisherigen Umfang erhalten bleiben, die praktische Ausbildung wird erweitert. Künftig soll außerdem eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Ein Schulgeld darf nicht mehr erhoben werden.

Die Novelle sieht auch eine Anpassung des Notfallsanitätergesetzes vor, um Notfallsanitätern mehr Rechtssicherheit zu geben. Nach heftiger Kritik an der ursprünglich geplanten Neuregelung wurde der Passus in den Beratungen neu gefasst.

Demnach ist Notfallsanitätern im Einsatz bis zum Eintreffen eines Arztes die eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen erlaubt, sofern sie diese in der Ausbildung erlernt haben und sie erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden für den Patienten abzuwenden.

Das MTA-Reformgesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

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