27.01.2021 Sport — Antwort — hib 115/2021

Öffnung von Skigebieten in eigener nationaler Zuständigkeit

Berlin: (hib/HAU) „Die Öffnung von Skigebieten wird durch die betroffenen Mitgliedstaaten in eigener nationaler Zuständigkeit entschieden.“ Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/25885) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25123). Eine förmliche Positionierung der Mitgliedstaaten hinsichtlich einer länderübergreifenden Verschiebung der Öffnung der Skigebiete im Winter 2020/2021 in der Europäischen Union ist der Bundesregierung nach eigener Aussage nicht bekannt. Der Europäische Rat vom 10.und 11. Dezember 2020 habe lediglich in allgemeiner Form die Koordinierung der bisherigen Anstrengungen auf EU-Ebene begrüßt und sich verpflichtet, diese Koordinierung zu intensivieren, insbesondere in Vorbereitung auf die schrittweise Aufhebung der Beschränkungen und die Wiederherstellung normaler Reisebedingungen einschließlich des grenzüberschreitenden Tourismus, „sobald es die Gesundheitslage erlaubt“.

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