27.01.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 115/2021

Gefährdung durch unsachgemäßes Abwracken von Seeschiffen

Berlin: (hib/HAU) Das unsachgemäße Abwracken von Seeschiffen stellt nach Aussage der Bundesregierung eine Gefährdung für die entsprechenden Gewässer dar. Potenzielle Umweltgefahren seien vorrangig der Eintrag von gefährlichen Chemikalien, anderen Gefahrstoffen wie Asbest, TBT-haltigen Außenhautanstrichen (Tributylzinnhydrid) oder Schwermetallen sowie die Verschmutzung mit ölhaltigen Gemischen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/25825) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25495). „Nach Auffassung der Bundesregierung kann die Umweltgefahr durch ein unsachgemäßes Abwracken von Seeschiffen im Wasser oder in der Gezeitenzone erheblich sein.“ Mögliche Gefahren für die Arbeitskräfte beim Abwracken von Schiffen seien Arbeitsunfälle, die Gefährdung beim Betreten unzureichend belüfteter oder nicht gasfreier Räume sowie unzureichender Schutz beim Umgang mit Gefahrstoffen.

Auf die Frage, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung bisher ergriffen hat, um die Umsetzung des „Übereinkommens von Hongkong“ zu unterstützen, heißt es in der Antwort: Der Bund trage zum Inkrafttreten mit seinem Beitritt zum Übereinkommen von Hongkong im Juli 2019 bei, das internationale Regelungen zum umweltgerechten und sicheren Abwracken von Seeschiffen für Reedereien, Bauwerften, Hersteller, Zulieferer sowie für die Abwrackwerften enthalte. Die Bundesregierung wolle damit andere Staaten motivieren, dem Übereinkommen ebenfalls beizutreten.

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