Baupreissteigerungen im Bereich der Bundeswasserstraßen
Berlin: (hib/HAU) Die seit 2009 zu konstatierende erhebliche Baupreissteigerung im Bereich der Bundeswasserstraßen ist laut Bundesregierung zu einem erheblichen Anteil auf den Investitionshochlauf an den Bundeswasserstraßen insgesamt zurückzuführen. Eine Ursache für die Kostensteigerungen der langlaufenden Großprojekte seien die steigenden rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen auch während der Genehmigungsverfahren zur Erlangung des Baurechts, heißt es in der Antwort der Regierung (19/25979) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/24995). Auflagen sowie neue Herausforderungen, wie beispielsweise die Anpassung an den Klimawandel, führten im Küstenbereich zu Veränderungen im Realisierungsprozess und somit zu Ausgabensteigerungen, schreibt die Regierung.
Auf die Frage der Grünen, wie die Kostensteigerung bei verschiedenen Investitionsprojekten am Nord-Ostsee-Kanal (NOK), der Mosel, dem Dortmund-Ems-Kanal und dem Main zu begründen sind, heißt es in der Antwort: Für den Haushalt 2021 seien die Angaben zahlreicher langlaufender Großprojekte, insbesondere an NOK, Mosel, Neckar, Main und dem Westdeutschen Kanalnetz, aktualisiert worden. „Um auch künftig bei neuen Maßnahmen eine hohe Aktualität der im Bundeshaushalt veranschlagten Investitionsprojekte zu gewährleisten und zugleich einen zeitnahen Abfluss der Haushaltsmittel zu erreichen, werden Maßnahmen erst nach Erlass und unter Berücksichtigung der Regelungen und Auflagen der Planfeststellungsbeschlüsse eingestellt“, schreibt die Bundesregierung.
Wegen der langen Realisierungszeiten ergäbe sich eine erhebliche Baupreissteigerung, „insbesondere wenn in den Haushaltsunterlagen zahlreiche Einzelmaßnahmen veranschlagt werden“, heißt es weiter. Die Ausgabesteigerungen der genannten Maßnahmen resultierten zudem auch daraus, dass die Kosten der Projekte nicht jährlich fortgeschrieben wurden und somit Preissteigerungen, die über mehrere Jahre angefallen sind, in einem Betrag berücksichtigt werden. Dies werde künftig durch jährliche Aktualisierungen und Ausgabenfortschreibung vermieden. Nach Bauvertragsabschluss und somit während der Bauabwicklung blieben die Kostensteigerungen für die meisten Wasserstraßenprojekte im Rahmen der allgemeinen Baupreissteigerungen. Die Bundesregierung bringe künftig nur neue Projekte in den Haushalt ein, „die baureif sind und kurz vor der Bauausführung stehen“, wird mitgeteilt.