Novellierung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Berlin: (hib/HAU) Im Bundesrat hat nach Angaben der Bundesregierung bisher kein Änderungsvorschlag zur Novellierung der Bußgeldkatalog-Verordnung eine Mehrheit gefunden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) arbeite auch weiterhin an einer Kompromissfindung zur angemessenen Anpassung der Sanktionshöhen für Verkehrsverstöße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und wird die Maßnahmen zum Schutz des Radverkehrs sowie des Fußverkehrs auch in Zukunft weiter intensivieren, heißt es in der Antwort der Regierung (19/25699) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25569).
Wie viele Bußgeldbescheide, die auf der neuen Bußgeldverordnung beruhen, seit Feststellung der Rechtswidrigkeit des Bußgeldkatalogs inzwischen aufgehoben worden sind, vermag die Bundesregierung laut Antwort nicht anzugeben. Die Aufhebung eines Bußgeldbescheids führe zur anschließenden Löschung der jeweiligen Eintragung im Fahreignungsregister, wird mitgeteilt. Es sei daher nicht möglich, zu ermitteln, wie viele der gelöschten Eintragungen auf Bußgeldbescheiden der in Rede stehenden Novelle der Bußgeldkatalog-Verordnung zurückzuführen sind.