27.01.2021 Inneres und Heimat — Antrag — hib 118/2021

FDP will „Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit“

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion einen „Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit“ vorlegen, „um der wachsenden homo- und transfeindlichen Hasskriminalität zu entgegnen“. Dabei soll die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die schulische und öffentliche Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gestärkt wird und die Sicherheitsbehörden sowie Richter und Justizbeamte bundesweit für die Erkennung und Verfolgung homo- und transfeindlicher Gewalt sensibilisiert werden, schreibt die Fraktion in einem Antrag (19/26159), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Ebenso soll die Bundesregierung dabei laut Vorlage dafür sorgen, dass bei Bundespolizei, Länderpolizeien sowie Staatsanwaltschaften eigene LSBTI-Ansprechpersonen benannt werden. Auch sollen nach dem Willen der Fraktion homo- und transfeindliche Straftaten bundesweit einheitlich und gesondert in der Kriminalstatistik erfasst und „alle Rechtsakte, die in Deutschland gegen rassistische Gewalt gelten, auch gegen homo- und transfeindliche Gewalt wirksam gemacht werden“.

Ferner soll mit dem Aktionsplan dem Antrag zufolge bundesweit das Beratungs- und Selbsthilfeangebot für Betroffene gestärkt werden. Zudem fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, sich bei den Landesregierungen für eine Ergänzung des Grundgesetz-Artikels 3 Absatz 3 um das Merkmal der sexuellen Identität einzusetzen, „um den Schutz vor Diskriminierung dauerhaft verfassungsrechtlich abzusichern“.

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