27.01.2021 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 119/2021

Einwände des Bundesrats gegen Statistik-Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Der Bundesrat hat einige Änderungswünsche an einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/24840) geäußert, mit dem EU-Verordnungen zur Wirtschaftsstatistik in nationales Recht umgesetzt werden sollen. In den Verordnungen gehe es um eine Vereinheitlichung, Flexibilisierung und Konsolidierung der Unternehmensstatistik, heißt es in dem Gesetzentwurf, und damit um eine Basis für wirtschaftspolitische Entscheidungen der EU. Neu geregelt werden sollen vor allem Statistiken in den Bereichen Handel und Dienstleistungen.

In seiner Stellungnahme, welche die Bundesregierung jetzt in einer Unterrichtung (19/26022) dem Bundestag zugeleitet hat, begrüßt der Bundesrat im Grundsatz den Gesetzentwurf, da die Erfüllung der europäischen Anforderungen „zu einer deutlichen Verbesserung des nationalen Datenangebots in wichtigen Wirtschaftsbereichen der Dienstleistungen“ führen werde. Kritisch sieht die parlamentarische Länderkammer allerdings einige Regelungen, in denen es um den Datenaustausch zwischen den Statistischen Landesämtern und dem Statistischen Bundesamt geht. Auch fordert der Bundesrat eine klarere Rechtsgrundlage für die Verwendung von Scannerdaten des Handels in den amtlichen Statistiken. Die Bundesregierung weist in ihrer Gegenäußerung die meisten der Änderungswünsche zurück, zeigt sich in einigen Punkten aber auch offen für Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

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