Auswirkungen des CO2-Preises auf die Logistikbranche
Berlin: (hib/CHB) Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, in welchem Umfang sich der durch die Anfang 2021 eingeführte CO2-Bepreisung verursachte Anstieg der Frachtkosten auf Unternehmen und Verbraucher auswirkt. In ihrer Antwort (19/26034) auf eine Kleine Anfrage (19/25527) der FDP-Fraktion schreibt die Bundesregierung, es sei für Unternehmen der Logistikbranche noch zu prüfen, ob sie die zusätzlichen Kosten möglicherweise nicht über die Frachtpreise weitergeben könnten, wenn ausländische Wettbewerber keiner vergleichbar hohen CO2-Bepreisung unterlägen.
Weiter erklärt die Bundesregierung, dass im Rahmen des nationalen Emissionshandels Unternehmen einen finanziellen Ausgleich bekommen können, sofern ihnen durch die CO2-Bepreisung relevante Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Grundlage dafür ist demnach ein im September 2020 beschlossenes Eckpunktepapier zur Ausgestaltung einer Kompensationsregelung nach Paragraf 11 Absatz 3 Brennstoffemissionshandelsgesetz. Zudem werde im Zuge der Novellierung der Lkw-Maut geprüft, wie eine Doppelbelastung des Güterkraftgewerbes durch Emissionshandel und CO2-Komponente der Maut vermieden werden könne.