28.01.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 128/2021

FDP will Beschleunigung des Glasfaserausbaus in Deutschland

Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion fordert eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus in Deutschland. In einem Antrag (19/26188), der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestags steht, schreiben die Abgeordneten: Die erfolgreiche Gestaltung des digitalen Wandels und auch das digitale Arbeiten im Home-Office setzten verlässliches Internet mit lückenloser Netzabdeckung und hohen Übertragungsraten voraus. „Die Corona-Pandemie sowie die dadurch steigende Anzahl an Menschen, die digital von zu Hause aus arbeiten, zeigen dabei auf ein Neues, dass beides in Deutschland nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist.“

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, durch die Definition einer ambitionierten Zielmarke für die zu erreichende flächendeckende Datenübertragungsrate für eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus zu sorgen. Diese Zielmarke muss aus Sicht der Liberalen so definiert werden, dass sie sich aus dem Durchschnittswert jener fünf OECD-Mitgliedstaaten zusammensetzt, welche in der OECD-Breitbandstatistik die höchsten durchschnittlichen Datenübertragungsgeschwindigkeiten aufweisen. Dieser Durchschnittswert sei in einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren zu erheben und als kurzfristig zu erreichende Zielmarke festzulegen. Des Weiteren müsse sichergestellt werden, dass das Erreichen dieser ambitionierten Zielmarke durch unbürokratische und nachfrageorientierte Modelle - wie etwa Gigabit-Gutscheine - gewährleistet wird, „um dem Nachholbedarf Deutschlands im Bereich der digitalen Infrastruktur gerecht zu werden und eine Verfehlung der Ziele zu vermeiden“.

Die FDP-Fraktion fordert außerdem, innovative und alternative Verlegetechniken, wie beispielsweise das Micro- oder Nano-Trenching, explizit zu fördern und Standards einzuführen, um für einen schnelleren Glasfaserausbau in der Fläche zu sorgen, und um Glasfaser bis zur Haustür als Standard zu etablieren. Die aktuellen Leerrohrbestimmungen und der Mitverlegungsanspruch von Telekommunikationsunternehmen müsse zudem dahingehend modifiziert werden, „dass das wettbewerbsfördernde Potenzial von Open-Access-Modellen genutzt wird, ohne den Glasfaserausbau zu bremsen“.

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