28.01.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 128/2021

Linksfraktion dringt auf Regulierung von Pooling-Diensten

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Die Linke dringt auf eine Regulierung der sogenannten Pooling-Dienste (Sammeltaxis), die ihrer Auffassung nach ausschließlich als Teil beziehungsweise zur Ergänzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zugelassen werden sollen. In einem Antrag (19/26173), der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages steht, wird auf den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ (19/26175) Bezug genommen. Die darin vorgesehene neue Kategorie des gebündelten Bedarfsverkehrs soll nach den Vorstellungen der Linksfraktion nicht gesetzlich eingeführt werden. Zudem verlangen die Abgeordneten verbindliche Beförderungsentgelte für Mietwagen, wie sie für den gebündelten Bedarfsverkehr vorgesehen sind.

Die Bestimmungen zur Barrierefreiheit für Taxen und für den gebündelten Bedarfsverkehr soll dem Antrag zufolge dahingehend geändert werden, „dass alle Mobilitätsanbieter dazu verpflichtet werden, durch die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an barrierefreien Fahrzeugen ihren Fahrgästen jederzeit eine barrierefreie Beförderung ermöglichen zu können. Dies solle auch für Mietwagen gelten. Des Weiteren fordert die Fraktion, soziale Standards im Mietwagengewerbe und bei gebündelten Bedarfsverkehren festzusetzen, damit sichergestellt wird, dass das Personal der Bedarfsverkehre zu den gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt wird wie das Personal des ÖPNV. Diese Standards sollen durch die Genehmigungsbehörden ergänzt werden können.

Aus Sicht der Fraktion Die Linke wird der erwähnte Gesetzentwurf von Union und SPD den Erfordernissen einer ökologisch-sozialen Verkehrswende, die Mobilität für alle gewährleisten und die Umweltbelastungen minimieren muss, nicht gerecht. “Er löst keines der Probleme im Bereich prekärer Entlohnung und Verletzung arbeits-, sozial- sowie steuerrechtlicher Vorschriften im bisherigen Mietwagengewerbe„, heißt es. Vielmehr würde ein solches Gesetz die Kommunen bei der Umsetzung massiv überfordern und zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten führen.

Durch den Gesetzentwurf würde es nach Auffassung der Linken privaten Mobilitätsdienstleistern weiterhin ermöglicht, “Rosinenpickerei„ auf besonders gut frequentierten Strecken beziehungsweise Gebieten und zu Tageszeiten mit großer Nachfrage zu betreiben und damit die Angebote des klassischen ÖPNV und der Taxen zu gefährden.

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