28.01.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antrag — hib 129/2021

AfD will Bevölkerungsschutzgesetz prüfen lassen

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht wegen des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes (Änderung des Infektionsschutzgesetzes) gestellt (19/26239). Es bestünden „erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) mit dem Grundgesetz“, heißt es darin. Abgeordnete des Bundestages sollten sich „in ausreichender Zahl zusammenfinden“, um beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung zu beantragen, dass die neuen Bestimmungen der Paragrafen 5 Absatz 1 und 28a IfSG „mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig sind“.

Der Antrag soll am morgigen Freitag erstmals vom Bundestag beraten werden. Eine Normenkontrolle würde voraussetzen, dass 178 Abgeordnete, also ein Viertel der Mitglieder des Bundestages, dem Antrag zustimmen. In einem solchen Verfahren wird die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm unter allen in Frage kommenden Gesichtspunkten überprüft.

Zur Begründung des Antrag heißt es unter anderem, die neuen Regelungen verstießen gegen das Bestimmtheitsgebot und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Ausprägungen der Gewaltenteilung und des Rechtsstaatsprinzips. Erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bestünden auch im Hinblick darauf, dass die Neuregelung für den Fall einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ einen verfassungsrechtlichen Ausnahmezustand begründe, der einen massiven Eingriff in die Grundrechte von Millionen Menschen ermögliche. Die Betroffenen seien „größtenteils gesunde Menschen, die im Sinne der Weiterverbreitung des Virus keine unmittelbare Gefahr darstellen“.

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