01.02.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 136/2021

Umgang mit „Prüffällen“ des BfV

Berlin: (hib/STO) Der Umgang mit sogenannten „Prüffällen“ des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/25696) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25553). Danach wird bei Einstufung eines Personenzusammenschlusses als „Prüffall“ des BfV zunächst geprüft, ob die Voraussetzungen einer nachrichtendienstlichen Beobachtung vorliegen. Nachrichtendienstliche Mittel werden dabei laut Bundesregierung nicht eingesetzt, auch keine Telekommunikationsüberwachung.

Auch der Militärische Abschirmdienst (MAD) setzt den Angaben zufolge keine nachrichtendienstlichen Mittel in sogenannten Prüffällen ein. Im Rahmen der Bearbeitung von Verdachtsfällen (Kategorie „Gelb“) kann laut Vorlage auch der MAD unter den tatbestandlichen Voraussetzungen des Paragraf 3 des Artikel 10-Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses von dem Mittel der Telekommunikationsüberwachung Gebrauch machen.

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