02.02.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 147/2021

Novelle des BND-Gesetzes

Berlin: (hib/STO) Um den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des „Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst“ (BND) (19/26103) geht es in ihrer Antwort (19/26120) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25483). Anlass für die Novelle des BND-Gesetzes ist danach die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2020 zur Ausland-Ausland-Aufklärung des BND. Dieses habe dem Gesetzgeber die Neuregelung der Technischen Aufklärung des BND bis spätestens zum 31. Dezember 2021 aufgegeben. Die Novelle des BND-Gesetzes diene damit in erster Linie der Umsetzung des genannten Urteils. Außerdem sollen mit ihr laut Vorlage auch ausschließlich den BND betreffende Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts aus dessen Entscheidung vom 13. Dezember 2017 umgesetzt werden.

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