Straftaten gegen Asylunterkünfte
Berlin: (hib/STO) Bei 15 von insgesamt 2.812 Straftaten gegen Asylunterkünfte, die dem Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet wurden, sind seit dem Jahr 2015 mit Stand vom 26. Januar „Asylbewerber/Flüchtlinge“ als Tatverdächtige registriert worden. Davon entfielen je drei Fälle auf die Jahre 2015 und 2019, sieben auf das Jahr 2016 und zwei auf das Jahr 2020, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/26302) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25962) weiter hervorgeht.
Die Fallzahlen aus 2020 haben laut Vorlage „vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen noch teilweisen Veränderungen unterworfen“. Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass die statistische Erfassung als politisch motivierte Straftat „mit Aufnahme der polizeilichen Ermittlungen und damit bereits beim ersten Anfangsverdacht“ erfolge. Es handele sich um eine „Eingangsstatistik“. Die spätere Bewertung der Tat durch die Staatsanwaltschaft könne hiervon abweichen.