FDP thematisiert Schutz von „Kritischen Infrastrukturen“
Berlin: (hib/HAU) Für „Kritische Infrastrukturen“ in der Verkehrs- und digitalen Infrastruktur interessiert sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/26126). Vernetzung und Digitalisierung böten viele Vorteile und Fortschritte, gerade in Bezug auf die zugrunde liegende digitale Infrastruktur und die durch sie möglichen Anwendungen im Rahmen der Verkehrsinfrastruktur, schreiben die Abgeordneten. Mit der fortschreitenden Digitalisierung würden allerdings auch Abhängigkeit und Anfälligkeit der bestehenden Systeme wachsen. „Besondere Bedeutung haben in dieser Hinsicht Teile der sogenannten Kritischen Infrastruktur, wie sie die EU-Richtlinie 2008/114/EG festlegt, die wichtige gesellschaftliche Funktionen wie die Versorgung der Bevölkerung, die interne Kommunikation oder die Verteidigungsbereitschaft des Landes betreffen“, heißt es in der Vorlage.
Von der Bundesregierung wollen die Liberalen unter anderem wissen, welche Teile der Verkehrsinfrastruktur im Saarland und in Nordrhein-Westfalen Teil der Kritischen Infrastruktur, wie sie die BSI-Kritisverordnung regelt, sind. Gefragt wird auch, welche der Anlagen oder Systeme der Kritischen Infrastruktur aus Sicht der Bundesregierung ausreichend geschützt sind, „so wie es die BSI-Kritisverordnung vorsieht“.