08.02.2021 Verteidigung — Antwort — hib 162/2021

Nutzung von Zieldarstellungsdrohnen

Berlin: (hib/AW) Die Bundeswehr nutzt sogenannte Zieldarstellungsdrohnen auf dem Truppenübungsplatz Putlos, auf der Nato Missile Firing Installation Kreta und im norwegischen Andoya. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26164) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/25149) mit. Mit der Bergung und fachgerechten Entsorgung der Überreste der Zieldarstellungsdrohnen sei der jeweilige Auftragnehmer, der die Drohnen zur Verfügung stellt, vertraglich verpflichtet. Die Bergung sei grundsätzlich unverzichtbar und erfolge wahlweise mit Hilfe eines Bergungsbootes und Tauchern, eines Landbergungsfahrzeuges oder eines Hubschraubers. Auf eine Bergung könne nur verzichtet werden, wenn sie eine Gefahr für das Bergungspersonal wegen Starkwinden oder hohem Wellengang darstellt.

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