08.02.2021 Verteidigung — Antwort — hib 164/2021

Überprüfung politischer Einstellung beim KSK

Berlin: (hib/AW) Im Rahmen von Eignungs- und Auswahltest prüft die Bundeswehr sowohl vor Eintritt in die Streitkräfte als auch während der Dienstzeit, ob die Soldaten die freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen. Dies gelte auch für die Verwendung im Kommando Spezialkräfte (KSK). Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26147) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25552) mit.

Das frühere Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) beim KSK sei durch ein zwölfwöchiges Potenzialfeststellungsverfahren (PFV) ersetzt worden. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens beginne die zweijährige Basisausbildung zum Kommandosoldaten. Dieses Verfahren werde derzeit noch als Pilotverfahren durchgeführt und anschließend evaluiert. Die in der Kleinen Anfrage der AfD zitierten Fragen an die Bewerber beim KSK seien Teil eines psychologischen Eignungstests.

Marginalspalte