10.02.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 173/2021

Kriegsfolgengesetz regelt Ansprüche gegen Reichsbahn

Berlin: (hib/HAU) „Die Bundesregierung hat sich immer zur Verantwortung Deutschlands für die Opfer des nationalsozialistischen Unrechts bekannt und tut dies auch weiterhin. Mögliche Forderungen richten sich nach den Vorschriften des Kriegsfolgenrechts.“ Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/26124) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25528). Darin verweisen die Liberalen auf die durch die Deutsche Reichsbahn durchgeführten Transporte niederländischer Juden während der Shoa in die Vernichtungslager. Salomon „Salo“ Barend Muller, welcher mehr als 70 Verwandte im Holocaust verloren hat, habe es sich zur Aufgabe gemacht, auf dieses Thema aufmerksam zu machen und Entschädigungen von den damals verantwortlichen Bahnunternehmen zu fordern, heißt es in der Vorlage.

Laut Bundesregierung regelt das Allgemeine Kriegsfolgengesetz das Erlöschen der Ansprüche gegen das Sondervermögen Deutsche Reichsbahn. Die Entschädigungsregelungen der Bundesregierung seien darauf ausgelegt, die unterschiedlichen Verfolgungssituationen, -wege und -umstände in den besetzten Ländern Europas nicht mit Wertigkeiten zu versehen und einander vergleichend gegenüberzustellen, heißt es in der Antwort. Es gelte der Grundsatz der einheitlichen Entschädigung. Die schrecklichen Umstände von Deportationen im Zuge der Verfolgung, die vielfach durch Züge, vielfach aber auch auf anderen Wegen erfolgten, seien in den verschiedenen gesetzlichen und außergesetzlichen Regelungen mitbedacht. Die Deportation als solche könne als Teil des gesamten Verfolgungsprozesses deshalb nicht gesondert (teil-)entschädigt werden.

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