10.02.2021 Gesundheit — Ausschuss — hib 175/2021

Ausschuss berät über Reform der Patientenberatung

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich am Mittwoch in einem Fachgespräch mit einer möglichen Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) befasst. Gehört wurden die von der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Claudia Schmidtke (CDU), mit einem Rechtsgutachten zu den Möglichkeiten einer Weiterentwicklung der UPD beauftragten Juristen Ulrich Gassner und Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg.

Die Juristen haben Vor- und Nachteile von vier Regelungsoptionen untersucht: Geprüft wurden das Modifizierte Ausschreibungsmodell, das Stiftungsmodell, das Ausbaumodell und das Zuwendungsmodell. In Betracht kommen auch Hybridmodelle.

Welches Modell favorisiert wird, ist noch unklar. Die UPD soll laut Schmidtke mit dem Ziel weiterentwickelt werden, ein kontinuierliches, qualitativ hochwertiges, unabhängiges und regional vernetztes Beratungsangebot zu gewährleisten.

Seit Januar 2016 betreibt die Callcenter-Firma Sanvartis die UPD. Zuvor wurde der Auftrag von einer Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) wahrgenommen. 2018 wurde die Sanvartis GmbH als Trägergesellschaft der UPD an die Carfeforce Sanvartis Holding GmbH verkauft.

Kritiker der jetzigen Trägerstruktur sehen die Unabhängigkeit und damit die Glaubwürdigkeit der Beratung als gefährdet an. Zudem ist Kritik an der Qualität der Beratung laut geworden.

Der GKV-Spitzenverband hatte sich 2015 im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten für die Neuvergabe entschieden. Zugleich wurde die Förderphase von fünf auf sieben Jahre verlängert. Die Fördermittel wurden von 5,2 auf neun Millionen Euro jährlich erhöht. Finanziert wird die UPD durch den GKV-Spitzenverband.

Die UPD soll Bürger in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen beraten. Zu den thematischen Schwerpunkten gehören Patientenrechte, Behandlungsfehler, psychische Erkrankungen und Leistungen von Kostenträgern.

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