10.02.2021 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 177/2021

Schnellerer Ausbau der La­de­infrastruktur für E-Fahrzeuge

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat für ein Gesetz gestimmt, mit dem der Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität beschleunigt werden soll. Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der übrigen Oppositionsfraktionen votierten die Abgeordneten am Mittwoch für den „Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG, 19/18962) in geänderter Fassung. Dieser Entwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD ist wortgleich mit einem der Bundesregierung, welchen der Ausschuss als erledigt betrachtete. Über das Gesetz soll noch in dieser Woche im Bundestag entschieden werden.

Die Änderungen betreffen unter anderem verpflichtende Regelungen zum Einbau: Wer ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf Pkw-Stellplätzen baut (bisher zehn), soll künftig Leitungsinfrastruktur berücksichtigen müssen. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen, dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden (bisher zehn beziehungsweise fünf). Aufgenommen wurde auch ein Quartiersansatz, also Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte für ein Viertel. Bauherren oder Eigentümer sollen so zusammenarbeiten dürfen, die grundsätzlichen Vorgaben bleiben bestehen. Zur Definition des Quartiersbegriffs heißt es in dem Änderungsantrag, entscheidend sei der “räumliche Zusammenhang„.

Der Ausschuss stimmte zudem für einen Entschließungsantrag der Fraktion CDU/CSU und SPD, in dem Vorgaben zur Evaluierung des Gesetzes und der Folgekosten gemacht werden. Außerdem bitten die Abgeordneten darin darum, die Musterbauordnung und die Muster-Garagenverordnung mit Blick auf den Ladeinfrastruktur-Aufbau zu überprüfen und Hemmnisse zu beseitigen.

In der Diskussion hoben Vertreter der Regierungsfraktionen auf die erwähnten Änderungen ab und wiesen darauf hin, dass mit dem Gesetz eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wird. Ein Vertreter der AfD begründete die Ablehnung seiner Fraktion mit erwarteten Kosten und den Auswirkungen einer beschleunigten Elektromobilität auf das Stromnetz. Auch von der FDP hieß es, die Frage sei, was das ganze am Ende koste. Gleichwohl sei es ein wichtiges Gesetz. Ein Abgeordneter wünschte sich mehr Begriffsklarheit etwa bei der Definition von “Quartier„. Die Linksfraktion brachte bezüglich der Kostenfrage die soziale Dimension ins Gespräch. Ein Abgeordneter wollte wissen, wie sicherzustellen sei, dass es für Mieter, die keine Infrastruktur nutzten, nicht zu Kostensteigerungen komme. Von Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums hieß es dazu, die Kosten könnten zwar über die Modernisierungsumlage auf Mieter umgelegt werden. Die Kosten bewegten sich Schätzungen zufolge aber in einem Bereich, der keine signifikanten Mietpreissteigerungen nach sich ziehe. Das Ministerium rechnet im Mittel mit etwa 800 Euro für die Montage eines Leerrohrs zum ersten Stellplatz, bei jedem weiteren kämen etwa 80 Euro dazu. Eine Vertreterin der Grünen schließlich kritisierte die direkte Umsetzung von EU-Vorgaben, anstatt gleich einen Schritt weiter zu gehen - schließlich rechne man mit wachsender Beliebtheit der Elektromobilität.

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