10.02.2021 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 183/2021

Evaluierung von Änderungen des Strafgesetzbuches

Berlin: (hib/MWO) Über den Evaluierungsbericht zur Neufassung des Paragrafen 238 des Strafgesetzbuches (StGB) durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom 1. März 2017 informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/26515). Dabei war eine Umgestaltung des Absatz 1 des Paragrafen von einem Erfolgs- in ein potentielles Gefährdungsdelikt erfolgt. Danach genügt es, dass die Handlungen des Täters dazu geeignet sind, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Eine Evaluierung des geänderten Paragrafen war nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen.

Im Ergebnis sind laut Bericht zwar eine Erleichterung der Anwendung des Paragrafen 238 StGB und damit auch eine Verbesserung des Opferschutzes aufgrund der Änderungen festzustellen. Nach wie vor bestünden aber erhebliche praktische Probleme bei der Bekämpfung von Nachstellungen. Diese seien vielschichtig und zu einem erheblichen Teil allein tatsächlicher Natur und daher gesetzgeberisch nicht lösbar, etwa ein häufig zu beobachtendes inkonstantes Kooperations- beziehungsweise Aussageverhalten von Opfern im Zusammenhang mit Trennungen und anschließenden Versöhnungen. Gleichwohl gebe das Ergebnis Anlass zur Prüfung gesetzgeberischer Verbesserungsmöglichkeiten, so im Hinblick auf den Begriff „beharrlich“ in Paragraf 238 Absatz 1 StGB.

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