11.02.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 187/2021

Korrekturbitten des GBA im Oktober 2019

Berlin: (hib/MWO) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im Oktober 2019 nicht unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe und auch nicht ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26436) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26054) mit. Diese war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.

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