15.02.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 189/2021

Fälle diskriminierenden Verhaltens im Bamf

Berlin: (hib/STO) Um Fälle diskriminierenden Verhaltens im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/26495) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26076). Danach können sich Beschäftigte des Bamf an die im Justiziariat der Behörde angesiedelte „Zentrale Hinweisannahme“ für externes und internes Fehlverhalten mit Bezug zu den Aufgaben des Bundesamtes (ZHA) sowie an die „Beratungsstelle für schwerwiegende Konflikte am Arbeitsplatz, Mobbing und sexuelle Belästigung“ (BKMS) wenden, um Hinweise auf diskriminierendes Verhalten zu melden.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, wurden seit der Einrichtung der ZHA im Jahr 2019 drei gemeldete Fälle (2020) diskriminierenden Verhaltens verzeichnet. In zwei Fällen sei der Vorwurf rechter Gesinnung erhoben worden, im dritten Fall habe es sich um den Vorwurf der Diskriminierung aufgrund religiöser Weltanschauung gehandelt. Die drei Fälle der ZHA betrafen den Angaben zufolge Mitarbeitende, die für Entscheidungen in Asylverfahren zuständig sind. Bei diesen Fällen habe es sich um Äußerungen außerhalb einer Anhörungssituation im Kollegenkreis gehandelt, „aus denen nach Schilderung der Hinweisgeber eine rassistische Gesinnung entnommen werden konnte“.

Die Ende 2018 eingerichtete BKMS verzeichnete seit ihrer Gründung laut Vorlage „zehn Sachverhalte (2019: vier; 2020: sechs), in denen Diskriminierung als Grund der Hinwendung seitens der Ratsuchenden angegeben wurde“. Bei neun von zehn Fällen habe es sich „nach umfassendem Klärungsverfahren seitens der BKMS um zwischenmenschliche Dynamiken“ gehandelt.

Marginalspalte