15.02.2021 3. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 191/2021

Vom Anfangsverdacht zum Durchsuchungsbeschluss

Berlin: (hib/LL) Um den Anfangsverdacht der Finanzmanipulation bei der inzwischen insolventen Wirecard AG feststellen zu können, habe die Faktenlage bis zum Frühjahr 2020 einfach nicht ausgereicht. Das erklärte Staatsanwalt Matthias Bühring von der Staatsanwaltschaft München I in der öffentlichen Sitzung des 3. Untersuchungsausschusses („Wirecard“) am Freitag, 12. Februar 2021, in der weitere Zeugen, von der Staatsanwaltschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), zu den rechtlichen und regulatorischen Hintergründen sowie zum Zusammenspiel der beiden Behörden im Fall Wirecard befragt wurden.

Warum die Staatsanwaltschaft aufgrund der Medienberichterstattung unter anderem in der „Financial Times“ ihr zugespielter Informationen nicht bereits vor dem Frühsommer 2020 Anhaltspunkte für ein Strafverfahren gegen führende Mitarbeiter des Münchner Unternehmens gesehen habe, wollten die Mitglieder des Ausschusses unter Leitung des Vorsitzenden Kay Gottschalk (AfD) von Bühring und seiner Kollegin, Oberstaatsanwältin Hildgard Bäumler-Hösl, wissen.

Man habe „ständig geprüft“, ob man aufgrund der Berichterstattung Ermittlungen gegen Wirecard einleiten müsse, sagte Bühring. „Aber es gab nie die tatsächlichen Anhaltspunkte, die für den Anfangsverdacht einer Wirtschaftsstraftat ausreichen.“ Dass Wirecard im Oktober 2019 die KPMG-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer Sonderprüfung beauftragt habe, habe man in der Staatsanwaltschaft begrüßt: als eine sachverständige Analyse, die zur Aufklärung beitragen werde.

„Für uns war von Interesse, dass es die Sonderprüfung gibt.“ Könnten doch die Wirtschaftsprüfer, anders als die Strafverfolgungsbehörde, „Unterlagen anfordern, ohne dass es einen Anfangsverdacht gibt“. Man habe sich gedacht: KPMG werde alles durchleuchten und dann Ergebnisse präsentieren. Aber man habe nicht aus der Beauftragung von KPMG bereits einen Verdacht gegen Wirecard ableiten können. „Wir hatten keine zureichenden, tatsächlichen Anhaltspunkte.“

Als etwa sieben Monate später, im April 2020, der Bericht vorlag, habe die Sache aufgrund neuer Fakten eine neue Dimension angenommen. Ab Mitte Mai hätten sich die Staatsanwälte „gründlich durch den Bericht der KPMG-Prüfer durchgearbeitet“, so Bühring. Dabei habe man den Eindruck gewonnen, dass „bei Wirecard die erforderliche Sorgfalt bei der Dokumentation in weiten Teilen nicht gegeben“ beziehungsweise die Dokumentation „richtig schlampig“ gewesen sei. Ab da - am 14. Mai habe man den vollständigen Bericht erhalten - sei „der Anfangsverdacht der Finanzmanipulation gegeben“ gewesen.

Im Juni und Juli hätten die Dinge dann an Dynamik gewonnen: Es gab neue Gespräche, Vernehmungen, Erkenntnisse, Anzeigen, Durchsuchungsbeschlüsse, Haftbefehle. Der Tag der Tag der Bilanzveröffentlichung durch Wirecard (am 18. Juni) nahte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zeigte Wirecard wegen Marktmanipulation an. Schließlich sei es zu einem Wettlauf mit der Zeit geworden, Durchsuchungsbeschlüsse wurden geschrieben, Haftbefehle beantragt. „Wir mussten dann schnell sein, da zu befürchten war, dass Beweise vernichtet werden.“

Am 5. Juni hatte es einen ersten, begrenzten Durchsuchungstermin gegeben. Am 18. Juni „war dann klar: Wir mussten so schnell wie möglich alles durchsuchen, die gesamte Firmenzentrale“. In seinem Durchsuchungsbeschluss habe er „die wesentlichen Punkte aus dem KPMG-Bericht zusammengefasst“, so Bühring. Am 19. sei dann der Durchsuchungsbeschluss durch den Richter ergangen. Am 1. Juli sei man, gut vorbereitet, mit einem Großaufgebot an Beamten angerückt.

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