16.02.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 194/2021

Information von Medienvertretern durch die Bundesregierung

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung kommt mit ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nach eigenen Angaben „ihrem verfassungsmäßigen Auftrag zur Information der Bürgerinnen und Bürger über ihre Tätigkeit, Vorhaben und Ziele nach“. Der Wahrnehmung dieses Auftrags diene auch die regelmäßige Information der Medienvertreter sowie der Austausch mit ihnen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26518) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26131). Danach gestalten die Bundesministerien ihre Öffentlichkeitsarbeit sowie die Kontakte zu Medienvertretern in eigener Verantwortung.

Mit Medienvertretern sprechen Vertreter von Bundesregierung und Bundesbehörden laut Vorlage regelmäßig, „um diese über aufgabenbedingt vielfältige Aspekte der Politik der Bundesregierung zu informieren“. Die Gründe, Umstände und Inhalte dieser Gespräche werden der Antwort zufolge weder dokumentiert noch statistisch erfasst.

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