17.02.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 200/2021

Arbeit mit der DNA-Analyse-Datei

Berlin: (hib/STO) Die Arbeit des Bundeskriminalamtes (BKA) bezüglich der DNA-Analyse-Datei insbesondere mit Blick auf die Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften und den Landespolizeien ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/26621) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26148). Wie die Bundesregierung darin darlegt, ist die DNA-Analyse-Datei „ein sicheres, bewährtes und fest etabliertes Werkzeug“ zur Identifizierung von Straftätern. Das BKA nehme hierbei im Rahmen seiner Zentralstellenaufgaben eine Koordinierungsfunktion wahr, entwickele die Datei vor dem Hintergrund sich ändernder gesetzlicher und technischer Rahmenbedingungen stetig weiter und stelle die Datei den anderen Nutzern zur Verfügung.

Dies sind den Angaben zufolge die Landeskriminalämter, die Bundespolizei und das Zollkriminalamt. Auch die Staatsanwaltschaft sei befugt, für Zwecke der Strafrechtspflege im automatisierten Verfahren Daten aus der DNA-Analyse-Datei abzurufen, schreibt die Bundesregierung weiter. Nach ihrer Auffassung gestalte sich die Zusammenarbeit aufgrund vereinbarter bundeseinheitlicher Verfahrensweisen und der Abstimmung in regelmäßigen Arbeitstagungen „reibungslos und vertrauensvoll“.

Marginalspalte