Castor-Transport nach Biblis im November 2020
Berlin: (hib/STO) Um den Castor-Transport von Sellafield nach Biblis im November 2020 geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/26686) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26325). Wie die Fraktion darin ausführte, fand am 3. und 4. November 2020 ein Transport mit hochradioaktivem Atommüll von Sellafield in Großbritannien nach Biblis in Hessen statt. Dieser Transport sei ursprünglich für April 2020 geplant gewesen, aber kurz davor von der Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt worden. Anfang November 2020 habe der Castor-Transport „während der zweiten Pandemie-Welle mit einer deutlich höheren Fallzahl an Covid-19-Erkrankungen als im Frühjahr“ stattgefunden.
In ihrer Antwort legt die Bundesregierung dar, dass Deutschland zur Rückübernahme der hochradioaktiven Abfälle aus Sellafield, die im Rahmen der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken angefallen sind, verpflichtet sei. Die hierfür notwendige Beförderungsgenehmigung für sechs Behälter sei am 31. Dezember 2020 abgelaufen. „Eine erneute Verschiebung des Transportes hätte erhebliche genehmigungsrechtliche Folgen und im Vereinigten Königreich umfangreiche und hochkomplexe technische Verfahren zur Folge gehabt“, heißt es in der Antwort weiter. Danach wurde unter Berücksichtigung der Gesamtumstände innerhalb der Bundesregierung und in Abstimmung mit den betroffenen Ländern entschieden, den Transport im Herbst 2020 durchzuführen.
Die Bundespolizei setzte anlässlich des Nukleartransportes den Angaben zufolge rund 5.650 eigene Kräfte ein, für die sie ein gesondertes Hygienekonzept erstellte. Damit sei eine „größtmögliche Reduzierung der Infektionsgefahren“ erfolgt. Der Einsatz sowie die Unterbringung und Versorgung der Beamten habe neben den ansonsten geltenden „AHA“-Regeln insbesondere einer strikten Kohortenregelung unterlegen. Eine Kohorte habe dabei aus maximal 35 Polizeivollzugsbeamten bestanden; die Unterbringung der Einsatzkräfte sei grundsätzlich in Einzelzimmern erfolgt.
Dazu hat die Bundespolizei laut Vorlage für die Einsatzkräfte bei 236 Hotels insgesamt 6.876 Einzelzimmer gebucht. Wie die Bundesregierung ferner schreibt, mussten für einige Einsatzkräfte während des Einsatzes Unterkünfte an unterschiedlichen Orten gebucht werden, da die Bundespolizei sie während des Transportes an verschiedenen Orten entlang der Transportstrecke einsetzte. Darüber hinaus sei bei kurzfristigen unvorhersehbaren Kräfteverschiebungen eine Stornierung der Unterkünfte nicht mehr möglich gewesen. Aus diesen Gründen sei die Anzahl der gebuchten Einzelzimmer im Vergleich zu den insgesamt eingesetzten Kräften höher. Für die Unterbringung der Einsatzkräfte entstanden der Bundespolizei der Antwort zufolge Kosten in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro.