Eigenmittelfinanzierung des EU-Haushalts
Berlin: (hib/AB) Zur Finanzierung des europäischen Aufbauinstruments „Next Generation EU“ (NGEU) vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt (19/26821). Er soll den Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union umsetzen und einige Änderungen am bisherigen Eigenmittelbeschluss vollziehen, die wegen der Auswirkungen der Pandemie auf das EU-Bruttonationaleinkommen und wegen des Austritts des Vereinigten Königreichs nötig seien. Der Eigenmittelbeschluss regelt die wesentlichen Grundlagen der Finanzierung dieser Maßnahmen.
Die Europäische Kommission wird im Eigenmittelbeschluss ermächtigt, Mittel bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen. Aufnahme und Auszahlung könnten erst beginnen, wenn alle Mitgliedsstaaten den Beschluss ratifiziert haben, so die Bundesregierung. Die Befugnis zur Mittelaufnahme sei hinsichtlich ihrer Höhe, der Dauer und des Zwecks klar begrenzt. Die Mittel würden für Auszahlungen über Programme und als Darlehen an die Mitgliedsstaaten ausschließlich zur Bewältigung der Pandemie-Folgen vergeben. Die Rückzahlung der Mittel erfolge aus dem EU-Haushalt.
Als Beitrag zu einer angemessenen Lastenverteilung in der Finanzperiode 2021 bis 2027 würden Korrekturen der Eigenmittelverpflichtungen zugunsten einiger Mitgliedstaaten vorgenommen, „darunter auch Deutschland“. Zudem werde ab 2021 mit der so genannten Plastikabgabe eine neue Eigenmittelkategorie eingeführt.