22.02.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Gesetzentwurf — hib 215/2021

Betriebliche Altersversorgung ehemaliger BEV-Beschäftigter

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung plant Anpassungen der Vorschriften des Deutsche-Bahn-Gründungsgesetzes über die Fortführung der Pflichtversicherungen in der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf (19/26824) steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages und soll ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen werden.

Durch die Neuregelung soll unter anderem eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) künftig auch von anderen Unternehmen als der Deutschen Bahn AG (DB AG) Zahlungen (Arbeitgeberbeiträge) in Höhe der Aufwendungen verlangen kann, die das jeweilige Unternehmen für eine betriebliche Altersversorgung leistet, „wenn das BEV trotz Übergangs des Beschäftigungsverhältnisses die Pflichtversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - Renten-Zusatzversicherung - fortführen muss“.

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