22.02.2021 Gesundheit — Anhörung — hib 216/2021

Experten für regelmäßige Bewertung der epidemischen Lage

Berlin: (hib/PK) Die geplante Neufassung der gesetzlichen Grundlage zur Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird von Experten im Grundsatz begrüßt. Vor allem die Regelung, wonach der Bundestag alle drei Monate die epidemische Lage erneut feststellen muss und diese andernfalls als aufgehoben gilt, findet breite Unterstützung, wie am Montag eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über den Gesetzentwurf (19/26545) der Fraktionen von Union und SPD ergab. Die Experten äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Angesichts der dynamischen Infektionslage, auch bedingt durch Mutationen, sei es nötig, die Geltung der gegenwärtigen Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern und zugleich für künftige pandemische Lagen die rechtlichen Grundlagen zu erhalten, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Der Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg erklärte, es sei zu begrüßen, wenn der Bundestag künftig in regelmäßigen Zeitabständen die epidemische Lage von nationaler Tragweite feststelle. Er riet jedoch dazu, die Konstruktion, wonach durch einen einfachen Feststellungsbeschluss des Parlaments Regelungsbefugnisse der Exekutive ausgelöst würden, zu überprüfen.

Grundsätzliche Zustimmung zu den Neufassungen kam von der Bundesärztekammer (BÄK), die erneut für gesetzliche Regelungen plädierte, um rechtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in der Sache richtigen Entscheidung auszuräumen. Grundlegende Entscheidungen müssten im Parlament getroffen werden, Detailfragen könnten der Exekutive überlassen werden.

Auch der Sozialverband Deutschland begrüßte die gesetzliche Verankerung der konkreten Impfziele sowie auch die geplante wissenschaftliche Evaluation der Regelungsgesamtheit zur epidemischen Lage. Die Pandemie verdeutliche die Stärken und die Notwendigkeit des Sozialstaates und seiner Sicherungssysteme. Bei der Evaluation müssten daher auch Weiterentwicklung, Ausbau und Stabilisierung des Sozialstaates im Zentrum stehen. Es müsse sichtbar werden, was die Menschen in der Krise erlebt hätten und welche Probleme aufgetreten seien.

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