22.02.2021 Gesundheit — Antwort — hib 216/2021

Mehr als 360.000 Anträge auf Entschädigung

Berlin: (hib/PK) Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) können derzeit in zwölf Ländern über ein Internet-Portal (isfg-online.de) beantragt werden. Online-Anträge nach Paragraf 56 Absatz 1a IfSG (Schließung von Kita oder Schule) und Paragraf 56 Absatz 1 IfSG (Quarantäne) seien seit Mai 2020 möglich, heißt es in der Antwort (19/26715) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25969) der FDP-Fraktion.

Bis zum 25. Januar 2021 sind den Angaben zufolge über das betreffende Portal insgesamt 363.298 Online-Anträge eingegangen, darunter 342.022 nach Paragraf 56 Absatz 1 IfSG und 21.276 Anträge nach Paragraf 56 Absatz 1a IfSG.

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