24.02.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Gesetzentwurf — hib 230/2021

Das Seefischereigesetz soll angepasst werden

Berlin: (hib/EIS) Das Seefischereigesetz (SeeFischG) soll aktualisiert werden. Dazu legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/26840) vor, der die Fischereiaufsicht seewärts der äußeren Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland ganz oder teilweise der Bundespolizei und der Zollverwaltung überträgt und die Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durch eine Rechtsverordnung regelt. Damit im Rahmen der zu erlassenden Rechtsverordnung personenbezogene Daten verarbeitet werden können, bedürfe es zudem einer datenschutzrechtlichen Ermächtigungsgrundlage im Seefischereigesetz. Weiterhin werden die Regelungen an die Vorgaben der DSGVO angepasst. Ferner ist eine Änderung erforderlich, um der europarechtlichen Verpflichtung zur zeitnahen und effektiven Durchsetzung des dynamischen europäischen Fischereirechts nachzukommen. Die bereits geregelten Ordnungswidrigkeitstatbestände einschließlich der derzeit bestehenden Blankettnorm würden für eine effektive Durchsetzung des europäischen Fischereirechts nicht ausreichen.

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