24.02.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 232/2021

Regelungen zur Mitnahme von Kindern auf Fahrrädern

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will den Transport von Kindern auf dem Fahrrad, im Fahrradanhänger oder Lastenrad nach eigener Aussage nicht weiter verhaltensrechtlich regulieren, „da die bisherigen Regelungen als ausreichend erachtet werden“. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/26624) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25754) hervor. Dem Entwurf einer detaillierten Verordnung der Bundesregierung über die Ausrüstung von Fahrrädern habe der Bundesrat nicht zugestimmt, heißt es in der Antwort. Eine weitergehende Regulierung der technischen Anforderungen für Fahrräder, auf denen Kinder transportiert werden, sei auf Verordnungsebene daher derzeit nicht geplant.

Die Bundesregierung vertritt der Antwort zufolge die Auffassung, dass geeignete Systeme für den Transport von Kindern auf Fahrrädern am Markt erhältlich sind. Um Nutzer bei der Auswahl von geeigneten Transportmöglichkeiten zu unterstützen, werde derzeit eine Broschüre über den Kindertransport auf Lastenrädern erstellt, die in Kürze von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlicht werden soll.

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