Grüne fordern Bekämpfung von „Hass und Hetze gegen LSBTI“
Berlin: (hib/STO) „Hass und Hetze gegen LSBTI wirksam bekämpfen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26886), der am Mittwochabend erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin verweist die Fraktion auf zunehmende Bedrohungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) im digitalen Raum sowie einen starken Anstieg der erfassten Straf- und Gewalttaten gegen LSBTI. Diese seien „unverhältnismäßig stark von Hassdelikten, Hetze und Gewalt betroffen“, wie die EU-Kommission im November 2020 konstatiert habe. Dieser Befund sei ein klarer Handlungsauftrag auch an die Bundesregierung, „zielgerichtet und offensiv gegen LSBTI-feindliche Hasskriminalität vorzugehen“, schreibt die Fraktion weiter.
Dazu soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten eine Gesetzesinitiative vorlegen, um im Strafgesetzbuch (StGB) bei einer Neuordnung der sogenannten Strafzumessungstatsachen „in geeigneter Weise auch homo- und transfeindliche Beweggründe zu benennen, damit diese Motive in der Praxis der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und auch bei der Strafzumessung tatsächlich berücksichtigt werden“. Zudem soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge in weiteren Gesetzesinitiativen die Ergänzung des StGB-Paragrafen 130 (Volksverhetzung) um die Merkmale „sexuelle Identität“ und „Geschlecht“ vorsehen sowie einen Ausbau des Anwendungsbereichs des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und eine Aufwertung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, „schnellstmöglich das aufgrund schwerwiegender verfassungsrechtlicher Bedenken vom Bundesrat gestoppte ,Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität' im Zusammenspiel mit den Ländern verfassungskonform auszugestalten“ und eine Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes anzugehen.
Zugleich wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, Hasskriminalität gegen LSBTI besser zu erfassen und sich im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) dafür einzusetzen, „dass bei den Ländern und Kommunen deutlich mehr Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften mit Ansprechpersonen für LSBTI bestellt werden“. Ferner soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Polizei und Justiz zur weiteren Sensibilisierung im Umgang mit LSBTI weiterentwickeln, Opferhilfe-Einrichtungen, Beratungsstellen und Notruftelefone für LSBTI ausbauen sowie Konzepte zur Prävention in Bezug auf LSBTI-Feindlichkeit entwickeln.
Daneben fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren „homo- und transfeindliche Beweggründe der Täter explizit zu benennen, damit das öffentliche Interesse an der Verfolgung von Straftaten auch bei diesen Beweggründen in der Regel zu bejahen ist“. Darüber hinaus plädieren die Abgeordneten unter anderem für einen „bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ mit dem Ziel, präventiv gegen Diskriminierung, Anfeindung und Gewalt gegenüber LSBTI anzugehen.