24.02.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 237/2021

Verbändebeteiligung an Gesetzgebungsverfahren

Berlin: (hib/STO) Um die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Verbänden im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/26649) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26205). Danach werden alle Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form veröffentlicht, in der sie im Rahmen der Verbändebeteiligung nach Paragraph 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) verschickt worden sind oder von der Bundesregierung beschlossen wurden.

Daneben sei vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung anonymisiert zu veröffentlichen, schreibt die Bundesregierung weiter. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform werde die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus verlinkt werde.

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es der Antwort zufolge, die frühe Beteiligung Betroffener im Rechtsetzungsprozess zu stärken. In Umsetzung dieser Zielsetzung erfolge die Einbindung Betroffener zu unterschiedlichen Stadien im Erarbeitungsprozess und in unterschiedlichen Formaten, etwa als Bürgerkonsultation oder Verbändeanhörung, in Expertengesprächen und Arbeitsgruppen. Zudem würden im Erarbeitungsprozess häufig auch verschiedene Beteiligungsformate genutzt.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, steht die Beteiligung nach Paragraph 47 GGO „unter dem Vorbehalt des tatsächlich Möglichen“. In den „Ausnahmefällen, in denen eine Beteiligung mit kurzer Fristsetzung erfolgt“, sei dies der Eilbedürftigkeit der Gesetzgebungsvorhaben geschuldet. Die Ressorts hätten oft selbst nur sehr knappe Fristen für die Erstellung oft komplexer Entwürfe. In diesen Fällen sei eine zusätzliche Aufbereitung mit Synopsen und langer Frist nicht möglich. Nach öffentlich kommunizierten politischen Abwägungsprozessen hätten betroffene Verbände oft vom Inhalt der Entwürfe bereits Kenntnis.

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