24.02.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 239/2021

Anklage gegen rechtsterroristische Gruppe S.

Berlin: (hib/MWO) Mit der Anklage gegen die rechtsterroristische Gruppe S. befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26622) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26282). Die Fragesteller hatten sich in ihrer Anfrage auf Medienberichte von Ende November 2020 bezogen, wonach durch den Generalbundesanwalt (GBA) Anklage vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen mehrere Personen erhoben wurde, die im Zuge bundesweit durchgeführter Durchsuchungen festgenommen worden waren, und nach Einzelheiten gefragt.

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung unter anderem auf die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) vom 13. November 2020 und auf die Antwort der Bundesregierung vom 23. März 2020 auf die Kleine Anfrage „Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen 'Gruppe S.'“, (19/18305). Weiter heißt es, der GBA führe ein weiteres Ermittlungsverfahren im Gesamtzusammenhang mit der Gruppe S. Die Ermittlungen dauerten an, so dass Auskünfte zum Gegenstand des Verfahren zu unterbleiben haben. Zu weiteren Fragen heißt es, diese könnten nicht beantwortet werden, weil die Bundesregierung im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie die Informationen der angefragten Art für so sensibel halte, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden könne.

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