Rechtssichere Gütesiegel wichtig für öffentliche Beschaffung
Berlin: (hib/HAU) Mit klaren, transparenten und rechtssicheren Gütesiegeln kann bei den öffentlichen Beschaffungsstellen der Aufwand gesenkt und ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit geleistet werden. In dieser Einschätzung waren sich die am Mittwochabend zu einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung geladenen Sachverständigen einig. Gerade kleine Beschaffungsstellen sollten mit Gütesiegeln arbeiten, befand Ilse Beneke vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Leiterin der Stabsstelle „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“. Anders als im privaten Bereich sei die öffentliche Beschaffung schließlich darauf angewiesen, dass Bieter von sich aus formell korrekte Angebote abgeben - auch hinsichtlich der Aussagen zur Nachhaltigkeit, sagte sie.
Tim Bagner, beim Deutschen Städtetag Referent für Energie-, Abfall- und Wasserpolitik, betonte, viele Kommunen engagierten sich in der nachhaltigen Beschaffung unter der Verwendung allgemein anerkannter Siegel wie FairTrade, ILO, Grüner Knopf, Blauer Engel und anderen. Diese Siegel würden sorgfältig vergeben. Ihnen lägen Berechnungen und klare Vorgaben für die Hersteller oder Inverkehrbringer der Produkte zugrunde, was auch für die Beschaffungsämter Vertrauen schaffe. Auch schütze es die Ämter vor Rechtsunsicherheiten und möglichen Haftungsrisiken.
Teilweise, so machte der Kommunalvertreter deutlich, fehle es aber an nachhaltigen Angeboten. Ihm sei ein Fall erinnerlich, bei dem die Ausschreibung zur Beschaffung ganz klar die Nutzung von Recycling-Beton vorsah, der aus der Region kommen sollte. „Es gab aber keinen Anbieter, der das Bauvorhaben unter diesen Voraussetzungen umsetzen konnte“, sagte Bagner. Auf Nachfrage der Abgeordneten räumte er aber auch ein, dass in einigen Fällen aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit die Ausschreibungen der Kommunen explizit nicht auf nachhaltige Baustoffe - etwa Holzbau - ausgerichtet seien. Hier gelte es zum einen die Architekten stärker zu sensibilisieren und zum anderen gute Beispiele besser zu kommunizieren, sagte er.
Zur Beantwortung der Frage, ob Nachhaltigkeit ein verpflichtendes Kriterium für die öffentliche Beschaffung sein sollte, verwies die Leiterin der „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“, auf entsprechende schon vorhandene Regelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz und im Klimaschutzgesetz. „Wir sind massiv damit beschäftigt, tausend Fragen dazu zu beantworten, wie das in der Praxis umgesetzt werden soll“, sagte Beneke. „Das wird uns in den kommenden Jahren viele Erfahrungen lehren“, prognostizierte sie.
Auch die Einbeziehung der Lebenszykluskosten in die Vergabeverfahren sei „eigentlich“ schon geregelt, sagte Beneke weiter - nämlich in den Haushaltsordnungen von Bund und Ländern. Die öffentliche Hand müsse demnach vor jedweder Investition die Gesamtlebenszykluskosten betrachten. Es gehe darum, welche Anschaffung am Ende - nicht nur in der Jahresscheibe betrachtet - die wirtschaftlichere ist. Der Teufel liege aber im Detail, so die Leiterin der Stabsstelle. Es sei sehr schwierig, vergleichbare Daten für eine Kostenanalyse zu bekommen und diese dann so vergleichbar in das Beschaffungsverfahren mit einzubeziehen, „das man am Ende keine Wettbewerbsverzerrung hat“, sagte sie.