In Deutschland befindliche Hongkong-Chinesen
Berlin: (hib/STO) Über die Zahl der derzeit in Deutschland befindlichen Hongkong-Chinesen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26736) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26405). Wie sie dabei erläutert, führt die „Staats- und Gebietssystematik des Statistischen Bundesamts“ für verwaltungstechnische Zwecke einen eigenen dreistelligen numerischen Schlüssel zur Kennzeichnung von Staatsangehörigkeiten und Gebieten, den sogenannten HKL- oder Länderschlüssel. Für die chinesische Sonderverwaltungsregion Hongkong und für die Volksrepublik China gebe es eigene Nummern. Da es sich aber in diesen Fällen jeweils um chinesische Staatsbürger handele, könne nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass für Personen aus Hongkong von den zuständigen Behörden in einigen Fällen auch der HKL-Schlüssel für die Volksrepublik China verwendet wurde. In diesen Fällen sei eine statistische Identifizierung von „Hongkong-Chinesen“ etwa in der amtlichen Statistik des Statistischen Bundesamtes, in der Asylstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) oder im Ausländerzentralregister (AZR) nicht möglich. Ausweislich des AZR seien zum Stichtag 31. Dezember 2020 „insgesamt 712 Personen mit dem HKL-Schlüssel 411 (Hongkong) als in Deutschland aufhältig erfasst“ gewesen, davon fünf ausreisepflichtige.