01.03.2021 Finanzen — Antwort — hib 255/2021

Positive Effekte des zweiten Corona-Hilfegesetzes

Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung sieht die volkswirtschaftlichen Effekte der temporären Absenkung der Umsatzsteuersätze im Jahr 2020 positiv. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/26842) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26445) hervor. Erste Studien deuteten darauf hin, dass durch die temporäre Mehrwertsteuer-Senkung ein Anstieg des Konsums erreicht wurde. So hätten Supermärkte die Senkung fast vollständig an ihre Kunden weitergegeben und die Preise um durchschnittlich zwei Prozent gesenkt. Da die Teuerungsrate des Verbraucherpreisindex in der zweiten Jahreshälfte 2020 insgesamt deutlich unter dem Vorjahresniveau lag, bedeute dies bei gleichem Einkommen einen Kaufkraftgewinn für die Verbraucher.

Laut einer vom Bundesfinanzminister in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Kurzexpertise des ifo Instituts München habe die temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze eine positive Wirkung auf die Verteilung der Konsummöglichkeiten der Haushalte gehabt. Alleinstehende, Alleinerziehende und Haushalte mit keinem oder einem Kind mit niedrigem Einkommen hätten relativ gesehen ihre Konsumausgaben am stärksten ausgeweitet und entsprechend am meisten profitiert.

Zudem gehe die Bundesregierung davon aus, dass auch die temporäre Erweiterung des Verlustrücktrags zur Verbesserung der Liquidität von krisenbetroffenen Unternehmen beigetragen hat. Allein die Anpassung von Vorauszahlungen aufgrund eines vorläufig erwarteten Verlustrücktrags für 2020 wurde im Umfang von 3,15 Milliarden Euro angenommen, schreibt die Bundesregierung.

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