01.03.2021
Gesundheit — Antwort — hib 256/2021
Keine Legaldefinition für versicherungsfremde Leistungen
Berlin: (hib/PK) Für die sogenannten versicherungsfremden Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es nach Angaben der Bundesregierung keine Legaldefinition. Insofern sei eine differenzierte Darstellung nach der Art von versicherungsfremden Leistungen nicht möglich, heißt es in der Antwort (19/26843) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/26464) der AfD-Fraktion.