01.03.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 260/2021

Ahndung von Parkverstößen deutscher Urlauber in Kroatien

Berlin: (hib/MWO) Zur Ahndung von Parkverstößen deutscher Urlauber in Kroatien nimmt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26815) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26465) Stellung. Der Bundesregierung seien Fälle bekannt geworden, heißt es darin, in denen gegenüber Urlaubern aus Deutschland in großem zeitlichen Abstand nach ihrem Kroatien-Urlaub Parkgebühren zuzüglich Kosten geltend gemacht worden sind. Es handele sich um ein Thema, das auch Reisende aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union betrifft. Die Bundesregierung verweist auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 9. März 2017 in der Rechtssache C-551/15 und die entsprechend geltende Rechtslage, wonach Vollstreckungsbescheide kroatischer Notare in Deutschland nicht vollstreckbar sind. Gleichwohl verfolge die Bundesregierung derartige Berichte weiterhin sehr genau und unterstütze Betroffene im Rahmen der konsularischen Hilfe. Seit geraumer Zeit informiere die Deutsche Botschaft Zagreb auf ihrer Internetseite über die Thematik der Vollstreckungsbescheide kroatischer Notare im Rahmen von Forderungen wegen unbezahlter Parkgebühren. Die Reise- und Sicherheitshinweise würden nach Bedarf laufend überprüft und aktualisiert.

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