Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
Berlin: (hib/PK) Die FDP-Fraktion fordert eine bessere Gesundheitsversorgung durch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Um etwa chronisch kranken Menschen eine bessere Behandlung zu ermöglichen, sollte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mehr Kompetenzen bekommen, nicht verschreibungspflichtige Medikamente in die Versorgung aufnehmen zu können, heißt es in einem Antrag (19/27051) der Fraktion.
Der G-BA sollte die Befugnis bekommen, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für die Behandlung spezifischer chronischer Erkrankungen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen, sofern diese von einem Arzt verordnet werden.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sollte die Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Erstattung gewährleistet sein, bei Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr.
Ferner sollte den Krankenkassen ermöglicht werden, Arzneimittel zur Rauchentwöhnung zu erstatten, sofern diese im Rahmen einer Entwöhnungstherapie und unter ärztlicher Aufsicht eingenommen würden.
Schließlich plädiert die FDP für eine Neubewertung der nach Paragraf 34 Absatz 1 Satz 6 SGB V von der Versorgung ausgeschlossenen Arzneimittel, die laut Gesetz vordergründig zur Erhöhung der Lebensqualität dienen.