03.03.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 276/2021

Kennzeichnung allergener Zutaten in Lebensmitteln

Berlin: (hib/EIS) Deutschland hat mit der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) eine der für die Verbraucher verlässlichsten und für die Wirtschaft flexibelsten Regelungen in der gesamten EU erlassen. Die bestehenden lebensmittelkennzeichnungsrechtlichen Vorschriften tragen somit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz im Hinblick auf die Kennzeichnung von Allergenen bereits umfassend Rechnung, heißt es in einer Antwort (19/26876) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/26521) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Um eine bessere Information der Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen und den neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen zu gewährleisten, sollen die Vorschriften der LMIV systematisch überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert werden, heißt es weiter.

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