Nutzung des Bildungs- und Teilhabepaketes
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung kann nicht beantworten, inwiefern das Starke-Familien-Gesetz zu einer höheren Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes bei Kindern und Jugendlichen geführt hat. Das schreibt sie in einer Antwort (19/26910) auf eine Kleine Anfrage (19/26157) der Fraktion Die Linke.
Die Regierung verweist darauf, dass eine gemeinsame Statistik zu Bildungs- und Teilhabeleistungen für alle Rechtskreise nicht existiere. So ließen die Daten des Rechtskreises SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) keine Rückschlüsse darüber zu, inwieweit die Zahlen auf das Starke-Familien-Gesetz zurückzuführen seien. Auch im Bereich des Bundeskindergeldgesetzes würde die Zahl der Empfänger dieser Leistungen nicht statistisch erfasst. „Die Einführung einer zusätzlichen Statistik- und Berichtspflicht konkurriert mit dem Anliegen des Programms der Regierung 'Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung'“, heißt es in der Antwort.