Haftungsprivileg im Ehrenamt
Berlin: (hib/MWO) Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/27187) vorgelegt, mit dem das Haftungsprivileg im Ehrenamt angepasst werden soll. Demnach soll der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegte steuerfreie Ehrenamtspauschalbetrag von 720 Euro auf 840 Euro abgeändert werden. Hintergrund ist dem Antrag zufolge die am 1. Januar 2021 durch das Jahressteuergesetz 2020 in Kraft getretene neue, erhöhte Ehrenamtspauschale. Nun sei es für ehrenamtlich tätige Personen möglich, eine Aufwandsentschädigung von nunmehr 840,00 Euro im Jahr steuerfrei zu erhalten. Damit entstehe im fahrlässig verschuldeten Schadensfall des Vereins- oder Organmitglieds während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit eine Rechtsunsicherheit, da das BGB nach wie vor von maximal 720,00 Euro als Bedingung für eine Haftungsprivilegierung gegenüber dem Verein ausgehe.