04.03.2021 Recht und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 292/2021

Umgang mit „Hate Speech“ auf dem Twitter-Account des BMJV

Berlin: (hib/MWO) Der Umgang mit „Hate Speech“ auf dem offiziellen Twitter-Account des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/27058). Vor dem Hintergrund eines am 9. Februar 2021 auf dem offiziellen Twitter-Account des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlichten Videobeitrags zu dem Thema „Hate Speech“ von Malcolm Ohanwe sowie Beiträgen auf dessen privatem Twitter-Account wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, wie nach dem Dafürhalten der Bundesregierung die genaue Definition für den Begriff „Hate Speech“ lautet und nach welchen Kriterien Malcolm Ohanwe für den Videobeitrag ausgewählt worden ist, um Ratschläge für den Umgang mit „Hate Speech“ zu erteilen. Weiter fragen sie, ob die Bundesregierung Ohanwes Twitter-Beiträge als „Hate Speech“ bewertet und ob sie vor der Erstellung des Videobeitrags überprüft hat, welchen Inhalt die Äußerungen haben, die Ohanwe in sozialen Medien veröffentlicht hat.

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